Nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) weichen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben ab. Folglich kommt es zwingend zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer zusätzlichen Steuerbilanz.
Das muss jedoch kein Nachteil für Sie sein:
Handelsrechtlich ist es zur Ratingverbesserung bei den Banken/Kreditinstituten sinnvoll durch bestimmte Wahlrechtsausübungen einen möglichst hohen Gewinn auszuweisen. Hingegen sollte steuerlich betrachtet eine möglichst geringe Steuerbelastung von Ihnen zu tragen sein. Wir beraten Sie gerne im Hinblick der Bewertungswahlrechte.