Steuerberaterin Koppelkamm
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Jahresabschluss und Bilanz

Nach Einführung des Bilanzrechts­moder­nisie­rungsgesetzes (BilMoG) weichen die handels­recht­lichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben ab. Folglich kommt es zwingend zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer zusätzlichen Steuerbilanz.

Das muss jedoch kein Nachteil für Sie sein: 

Handelsrechtlich ist es zur Ratingver­bes­se­rung bei den Banken/Kre­ditins­tituten sinnvoll durch bestimmte Wahl­rechts­ausübungen einen möglichst hohen Gewinn aus­zu­wei­sen. Hingegen sollte steuerlich betrachtet eine möglichst geringe Steu­erbelastung von Ihnen zu tragen sein. Wir beraten Sie gerne im Hinblick der Bewertungswahlrechte.