Eine Arbeitnehmerin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein zum Versicherungsschutz führendes, überwiegendes betriebliches Interesse kann nur dann bestehen, wenn vergessene Gegenstände geholt würden, die zwingend benötigt werden, um die Arbeit fortzusetzen.
mehrEs bestehen derzeit keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Schätzungen im Wege eines externen Betriebsvergleichs auf der Grundlage der amtlichen Richtsatzsammlung.
mehrWenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, das serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgängigen Fahrzeug passt, trägt dieses Risiko nicht der Fahrer, sondern der Anlagenbetreiber.
mehrDas Verwaltungsgericht Freiburg hat eine mit Einwänden gegen das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründete Klage gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des SWR abgewiesen. Die Entscheidung ist auch für zahlreiche andere gleich gelagerte Klageverfahren bedeutsam.
mehrSetzt die Regelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich (sog. Grenzgängerregelung) eine aktive Tätigkeit und eine zeitliche Kongruenz zwischen Tätigkeit und Zahlung voraus, die bei einer Abfindung für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis nicht vorliegt? Hierzu hat der Bundesfinanzhof entschieden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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